Der mehrgeschossige Holzbau ist in Deutschland angekommen. Die Realisierung von Wohnhäusern, Industriebauten, Bürogebäuden, Studentenwohnheime und öffentlichen Gebäuden mit mehr als drei Geschossen in Holzbauweise ist heute an der Tagesordnung. Der konstruktive Holzbau genießt seit vielen Jahren eine hohe Wertschätzung bei Investoren, Projektentwicklern und Architekten im mehrgeschossigen Bauen. Davon zeugen imposante Holzgebäude in der Gebäudeklasse 4 und 5.
Bedingt durch das föderale System in Deutschland mit 16 Bundesländern existieren 16 zum Teil unterschiedliche Bauordnungen. Die zulässige Verwendung brennbarer Baustoffe (z.B. Holz) für bestimme Gebäudetypen wird in der jeweiligen Bauordnung geregelt. Insbesondere bei der Zulässigkeit von brennbaren Baustoffen nehmen die Unterschiede in den Bauordnungen aufgrund der föderalen Strukturen stark zu.
Vorreiter für die Zulässigkeit vom Baustoff „Holz“ bis zur Hochhausgrenze (Gebäudeklasse 5) war die am 1. März 2015 veröffentlichte Landesbauordnung Baden-Württembergs. Bei dieser wird in § 26 (3) definiert, „das tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, aus brennbaren Baustoffen zulässig sind, wenn die geforderte Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen wird und die Bauteile so hergestellt und eingebaut werden, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchschutzbereichen, insbesondere Geschosstrennungen, hinweg übertragen werden können.“ Durch diese Novellierung ist es möglich, dass auch im mehrgeschossigen Holzbau Decken, tragende und aussteifende Wände sowie Stützen aus Holz sichtbar und unverkleidet bleiben dürfen. Die Anpassung der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Brandschutz, Schallschutz und Statik bietet völlig neue Möglichkeiten für das Bauen von Mehrgeschossern in Holzbauweise.
Inzwischen hat auch Berlin und Hamburg ihre Bauordnungen entsprechend verändert und öffnen damit die Möglichkeit des geregelten Holzbaues bis zur Hochhausgrenze. In vielen weiteren Bundesländern sind Tendenzen einer Anpassung dahingehend erkennbar.
Auf der anderen Seite existieren jedoch auch Bauordnungen, die selbst für Gebäude der Gebäudeklasse 4 keinen Holzbau zulassen, obwohl dies bereits 2002 durch die Musterbauordnung als Orientierungsdokument in die Länder einfließen sollte.
Quellen tum.de / holzbauwelt.de