Bei der Schaffung neuen Wohnraumes vor allem in verdichteten Stadtgebieten gewinnt das Bauen mit Holz an Bedeutung. Mehrgeschossiger Wohnungsbau in Holzbauweise ist für Planer und Architekten eine neue vielversprechende Bauvariante.
Holz als Baustoff überzeugt durch eine zügige und flexible Bauweise. Der hohe Grad an Vorfertigung bei der Holzbauweise ist zeitsparend und damit wirtschaftlich für die Investoren. Aspekte der Lebenszyklusanalyse und die Ökobilanzierung eines Bauwerkes sowie der verwendeten Materialien spielen dem Holzbau in die Hände.
Der Systemholzbau ist daher mit anderen Bauweisen gut vergleichbar und eine konkurrenzfähige Alternative zum Massivbau.
Das jeweilige Bundesland regelt in einer Landesbauordnung die Vorschriften für die
Die Musterbauordnung (MBO 2002) teilt Gebäude in fünf Gebäudeklassen sowie Sonderbauten ein und definiert in Abhängigkeit von diesen Gebäudeklassen Anforderungen an die Standsicherheit und den Brandschutz sowie die dafür erforderlichen Nachweise. Die Gebäudeklassen gliedern sich wie folgt:
Gebäudeklasse 1: frei stehende Gebäude mit einer Höhe bis zu sieben Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern.
Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe bis zu sieben Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern.
Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu sieben Metern.
Gebäudeklasse 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern; Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern.
Gebäudeklasse 5: sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 22 Metern, die nicht unter die Sonderbauten fallen.
Sonderbauten: wie zum Beispiel Hochhäuser mit einer Höhe von mehr als 22 Metern oder Versammlungsstätten.
Durch die Neunovellierungen der Landesbauordnungen wird nun auch in vielen Bundesländern der Bau mehrgeschossiger Wohnungsbauten in Holzrahmenbauweise ermöglicht. Die Herausforderung beim mehrgeschossigen Bauen mit Holz ist allerdings nach wie vor der Brandschutz. So war das Bauen mit Holz in Deutschland nur unterhalb der so genannten Hochhausgrenze geregelt.
Die technische Entwicklung bei modernen Holzkonstruktionen und die vielen positiven Erfahrungen mit Holzgebäuden haben dazu geführt, dass die Musterbauordnung in Deutschland neuerdings Gebäude in Holzbauweise mit bis zu acht Geschossen zulässt.
So ist es nicht verwunderlich, dass der Bau von mehrgeschossigen Holzhäusern sich im Portfolio der Holzfertigbau-Unternehmen befindet, die bisher nur auf Holzfertighäuser spezialsisert waren.
Die Landesbauordnung in Baden-Württemberg regelt insbesondere im § 26 das mehrgeschossige Bauen für den Wohnungsbau in Holzbauweise.